Wichtige Informationen zum Ablauf und der Sicherheit

 

Feuerwerke sind für Volksfeste, geschäftliche und auch private Anlässe möglich

Die nachfolgend beschriebenen Sicherheitsanforderungen sollen Ihnen einen Einblick geben, welche Vorschriften der Feuerwerker beachten muss. Sie sind uns bei der Vorplanung des Feuerwerks behilflich. Die Verantwortung für alle sicherheitstechnischen Belange liegt selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt voll bei uns. Wir haben die nachfolgenden Punkte erarbeitet, damit Vor-Ort-Termine effizient ablaufen und um unnötige Kosten von vornherein zu vermeiden.

 

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Grundkonzept Ihres Feuerwerkes

Zunächst sollten Sie sich folgende grundsätzliche Gedanken über Ihr Feuerwerk machen: Möchten Sie ein Bodenfeuerwerk, das möglichst nah und effektvoll am Publikum abgebrannt werden kann? Möchten Sie ein Höhenfeuerwerk haben? Für ein Höhenfeuerwerk: Möchten Sie eine Mischung zwischen kleinen, mittleren und großen Kugelbomben oder bevorzugen Sie Verbundfeuerwerk (preisgünstig, daher sind viele Schüsse möglich)? Bevorzugen Sie große Kaliber, weil diese auf mehrere Kilometer Entfernung noch gesehen werden? Legen Sie besonderen oder möglicherweise ausschließlichen Wert auf Bomben, die besondere Effekte erzeugen?

 

Voraussetzungen für die Abbrennstelle

Nachdem Sie ungefähr wissen, welche Effekte zum Einsatz kommen sollen, geht es um den Ort, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Dieses Gelände darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, etc. befinden. Die Sicherheitsabstände können je nach Größe des Feuerwerks variieren. Wie die Abbrennstelle letztendlich beschaffen sein muss, besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Die Abbrennstelle selbst ist eine Sicherheitszone, in der sich während des Abbrennens des Feuerwerks keine Personen oder Tiere aufhalten dürfen und sich auch keine brandempfindlichen Objekte befinden dürfen. Diese Zone wird von uns abgesperrt. Brandempfindliche Objekte sind zum Beispiel: reetgedeckte Häuser (Schilf), offene Scheunen, Tankstellen und Öllager.

 

Aussuchen der Abbrennstelle

Nachdem Sie die Voraussetzungen des Sicherheitsbereiches kennen, sind Ihre Ideen gefragt. Versuchen Sie eine geeignete Abbrennstelle zu finden und mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt zu treten. Dieser muss sich mit dem Abbrennen eines Feuerwerks auf seinem Grundstück schriftlich einverstanden erklären! Bevor Sie jedoch unnötige Mühe in eine Zustimmung des Eigentümers investieren, überprüfen Sie, ob die Mindestgröße des Sicherheitsbereiches vorhanden ist. Schauen Sie sich den Platz an und machen Sie wenn möglich einige Fotos. Bitte schätzen Sie nicht die Größe des Sicherheitsbereiches – Sie verschätzen sich garantiert! Messen Sie mit großen Schritten (bei einem Erwachsenen entspricht dies etwa 1 Meter). Eine Skizze mit Abständen (gemessen in Schritten) genügt.
Selbstverständlich wird der Boden, auf dem das Feuerwerk abgebrannt wird, nicht beschädigt. Kugelbomben werden von Abschussgestellen verschossen, Bodenfeuerwerkskörper können auf Unterlagen gezündet werden.

 

Nicht brandempfindlich und daher gestattet

Zum Zeitpunkt des Feuerwerks unbewohnte Häuser oder bewohnte Häuser, wenn sichergestellt ist, dass während des Feuerwerks keine Personen heraus kommen. Es ist also durchaus zulässig, wenn in der Sicherheitszone Ihr Haus und andere Bauwerke stehen. Straßen in wenigen Metern Abstand sind nicht gut. In Ausnahmefällen müssen diese durch Feuerwehr oder Polizei für die Dauer des Feuerwerks gesperrt werden, was hohe Kosten verursachen kann. Ein Feuerwerk muss nicht unbedingt “vor Ihrer Haustür” oder unmittelbar vor der Location, in der Sie feiern, abgebrannt werden. Unsere Feuerwerke sind sehr gut zu sehen und können durchaus auch etwas entfernt von Ihren Feierlichkeiten stattfinden. Bodenfeuerwerke sollten allerdings nicht weiter als 100 Meter vom Publikum entfernt, Höhenfeuerwerke nicht weiter als 500 Meter vom Publikum entfernt abgebrannt werden, damit die optisch gewaltige Wirkung nicht verloren geht.

 

Beim Abbrennen eines Feuerwerks fallen Abfälle an

Die Grobreinigung und Entsorgung übernimmt der Pyrotechniker nach dem Abbrennen. Eine eventuell erforderliche gründliche Reinigung (Entfernen von kleinen und kleinsten Pappdeckeln oder Schnipseln) muss der Auftraggeber durchführen. Unser Unternehmen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend versichert. Der verantwortliche Pyrotechniker ist gesetzlich verpflichtet, unbefugte Personen aus dem Sicherheitsbereich zu entfernen oder entfernen zu lassen. Dieses Recht darf ihm vom Grundstückseigentümer nicht verwehrt werden.

 

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